Antragsberechtigte Fahrzeugklassen für die THG-Quote

Antragsberechtigte Fahrzeugklassen für die THG-Quote

Seit dem 01.01.2022 sind alle rein batterie-elektrisch betriebenen Fahrzeuge mit Zulassung THG-quotenberechtigt. Das Bundesumweltamt nimmt hierzu eine pauschal ermittelte Ladestrommenge an, die je nach Fahrzeugklasse auf die THG-Quote angerechnet wird. Es spielt somit keine Rolle, wie viel Strom das E-Fahrzeug tatsächlich im Jahr verbraucht.

Die Möglichkeiten der Anrechnung von Strom sind in der „Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderungen bei Kraftstoffen – 38.BImSchV“ geregelt. Die vom Bundesumweltamt pauschal angenommene Lademenge für eine bestimmte Fahrzeugklasse wird unter Verwendung des aktuellen Emissionsfaktors für Ladestrom in tCO2 umgerechnet. Die Treibhausgasminderungsquote ergibt sich aus der Differenz der CO2-Emissionen aus Ladestrom und Diesel. Auf dieser Berechnungsbasis stellt das Bundesumweltamt ein THG-Quotenzertifikat für die CO2-Einsparung der entsprechenden Fahrzeugklasse aus.

Als Nachweis für die THG-Quote ist eine vollelektrische Fahrzeugklasse mit Zulassungsbescheinigung Teil 1 und dem Code 0004 im Feld 10 gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung erforderlich. Jedes vollelektrische Fahrzeug, das über diese Zulassungsbescheinigung verfügt, ist quotenberechtigt. Dazu gehören vollelektrische PKWs, Roller, Motorräder, Nutzfahrzeuge und Busse. Auch Leichtelektromobile wie beispielsweise der Renault Twizy und Leichtkrafträder können für die THG-Quote registriert werden.

Darüber hinaus kann für Kleinkrafträder, die über keinen Fahrzeugschein verfügen, gemäß § 3 Abs. 3 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) eine freiwillige Zulassung beantragt werden, sodass diese im Anschluss ebenfalls für die THG-Quote angemeldet werden können.

Nicht quotenberechtigt sind dagegen wasserstoffbetriebene Fahrzeuge und Elektro-Fahrzeuge mit Hybridantrieb.

Jetzt Elektrofahrzeug registrieren und jährliche THG-Prämie sichern!

Auch E-Nutzfahrzeuge sind quotenberechtigt

Für schwere Nutzfahrzeuge für die Güter- und Personenbeförderung gelten aufgrund der größeren CO2-Einsparung höhere Pauschalwerte. Aus diesem Grund sind die Erlöse aus dem Quotenhandel für Nutzfahrzeuge grundsätzlich höher. Das Umweltbundesamt rechnet pauschal mit einer Lademenge von 72.000 kWh, womit der Umstieg auf klimaschonende Antriebe weiter gefördert wird.

Fahrzeugklassen Pauschalwerte

FahrzeugklassePauschalwert
Fahrzeugklasse
PKW (M1)
Pauschalwert
2.000 kWh (0,862 tCO₂)
Fahrzeugklasse
Motorräder (L)
Pauschalwert
2.000 kWh (0,862 tCO₂)
Fahrzeugklasse
Leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5t (N1)
Pauschalwert
3.000 kWh (1,293 tCO₂)
Fahrzeugklasse
Busse (M3)
Pauschalwert
72.000 kWh (31,032 tCO₂)
Fahrzeugklasse
Andere Fahrzeuge (vollelektrisch)
Pauschalwert
2.000 kWh (0,862 tCO₂)

Fazit: Alle vollelektrischen Fahrzeuge profitieren!

Nicht nur vollelektrische PKW können für die THG-Quote angemeldet werden, sondern auch eine Vielzahl weiterer Fahrzeugtypen wie Motorräder, leichte Nutzfahrzeuge bis hin zu Bussen profitieren von der jährlichen Prämie! Solltest Du Dir unsicher sein, ob Dein Fahrzeug auch antragsberechtigt ist, kontaktier einfach unseren Support und wir helfen Dir weiter.

Jetzt Elektrofahrzeug registrieren und jährliche THG-Prämie sichern!